Dabei wird der Anhänger auf Basis seiner Ausstattung (z.B. Bremsen, Schwingungsdämpfer, Stabilisierungseinrichtung) mit einem X-Faktor klassifiziert. Mittels §13 FZV kann von uns ein Vorschlag zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere erstellt werden
Auf dieser Grundlage erfolgt ein Eintrag beim Straßenverkehrsamt in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (neuer Fahrzeugschein) und eine gesiegelte „Tempo 100“-Plakette wird vom Straßenverkehrsamt ausgegeben. Die Plakette muss am Heck des Anhängers angebracht werden.
Jetzt Termin vereinbarenVerfügt das Zugfahrzeug über ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem, welches für den Anhängerbetrieb ausgelegt ist, kann ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs gemäß §13 FZV erfolgen, um in einen höheren X-Faktor eingestuft zu werden.
Als Voraussetzung für diese Berichtigung der Fahrzeugpapiere dient eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers, in welcher bescheinigt wird, dass dieses Fahrzeug mit dem entsprechenden fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgerüstet ist. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für KFZ-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen KFZ-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren..
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60km/h.