Hier darf es selbstverständlich in punkto Sicherheit an nichts fehlen – wir unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Know-How Ihren Service diesbezüglich zu garantieren.
Kontaktieren Sie uns über unser Onlineformular! Wir untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung, wie beispielsweise Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft - Untersuchungen nach §41, §42 (2) bzw. §42 (1) BOKraft - Taxis, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
Jetzt Termin vereinbarenAuch hier helfen wir Ihnen gerne. Untersuchungen nach §41 und §42 BOKraft - aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal auf die verschiedenen Arten der Untersuchungen nach BOKraft und deren Verwendungsbereiche hin:
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§42 (2) BOKraft ist ein Sonderfall der außerordentlichen Hauptuntersuchung nach §42 (1) BOKraft:
Definition "fabrikneue Fahrzeuge":
Als fabrikneu gelten Fahrzeuge, die nicht älter als 3 Monate sind und nicht mehr als ca. 1000km Laufleistung aufweisen.
Nur für folgende Sonderfälle zulässig: