Die Pflichten nach §13 FZV, wonach die Angaben in den Fahrzeugpapieren ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen, bleiben unberührt.
Sollte in unseren bereits aufgeführten Tätigkeitsfeldern und Serviceangeboten Ihre Frage nicht beantwortet worden sein, finden Sie hier einige weitere Leistungsbereiche in denen wir Ihnen gerne ein Angebot erarbeiten würden.
Jetzt Termin vereinbarenDie Fahrzeugpapiere müssen gemäß §13 FZV berichtigt werden, weil sich aufgrund bestimmter Änderungen beispielsweise der Steuersatz für das Fahrzeug ändern kann. Aber auch für den Fahrzeughalter bzw. den Fahrzeugführer sind diese Angaben von Bedeutung, weil sie ihm Informationen über die technische Fahrzeugausrüstung geben, z.B. über die Stilllegung des Beifahrerairbags.
Bei anderen Änderungen, die die vorgegebenen Angaben der Fahrzeugpapiere nicht berühren, kann die Berichtigung bzw. Ergänzung derselben auch später vorgenommen werden oder lediglich auf Wunsch des Fahrzeughalters erfolgen.