Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung besitzen und aus dem EG-Ausland nach Deutschland importiert werden, können, wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist, in Verbindung mit der COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) beim Straßenverkehrsamt ohne weitere Untersuchung zugelassen werden
Sollte in unseren bereits aufgeführten Tätigkeitsfeldern und Serviceangeboten Ihre Frage nicht beantwortet worden sein, finden Sie hier einige weitere Leistungsbereiche in denen wir Ihnen gerne ein Angebot erarbeiten würden.
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